Aufgaben der BauPK

Zu den Aufgaben der Eidg. Bauproduktekommission gehören vor allem die Beratung der zuständigen Behörden und Organe hinsichtlich der Voraussetzungen für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt sowie hinsichtlich der Marktüberwachung und der Produkteinformation, z.B. in folgenden Bereichen:

  • Bezeichnung von technischen Normen;
  • Bezeichnung von Europäischen Bewertungsdokumenten (EBD);
  • Bezeichnung von delegierten Rechtsakten der EU;
  • Vertretung der Schweiz in verschiedenen europäischen Fachgremien (Standing Committee on Construction der EU, SCC; Marktüberwachungsgruppe der EU-Staaten, AdCo);
  • Bezeichnung und Notifizierung von Prüf- und Zertifizierungsstellen nach dem Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen mit der EU (Mutual Recognition Agreement, MRA);
  • Beratung in Fragen zum Vollzug von Marktüberwachungsaufgaben des BBL;
  • Festlegung der relevanten Akkreditierungsnormen für Prüf- und Zertifizierungsstellen im Baubereich in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS);
  • Bezeichnung von Kontrollorganen für die Marktüberwachung sowie Beizug von privaten und öffentlichen Stellen für Kontrollaufgaben;
  • fachliche Begleitung in der Beantwortung von an die Produkteinformationsstelle des BBL gerichteten Fachfragen.

Die Kommission kann Empfehlungen abgeben.

 

Letzte Änderung 22.10.2021

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Fax ++41 (0)58 465 50 09

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